Praktikum

Im Laufe der Ausbildung an der Handelsakademie muss jeder Schüler/Schülerin in einem Unternehmen bzw. einer Organisationen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.

Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.

 

 

Eckdaten:

  • Beginn sinnvollerweise nach dem II. Jahrgang
  • Abschluss bis Ende des IV. Jahrgangs
  • Umfang 300 Arbeitsstunden
  • In der unterrichtsfreien Zeit (z.B. Ferien)
  • facheinschlägige Inhalte
  • Voraussetzung zum Antritt zur Reife- und Diplomprüfung
  • Führen eines Praxisportfolios
Praktikum
Praktikum | © REDHARE OG

Weitere Informationen:

Checkliste SchülerCheckliste Schüler
SchülerinformationSchülerinformation
Elterninformationelterninformation.pdf
 
Unternehmerinformation Deutschpraktikum_unternehmerinformation_1.pdf
Unternehmerinformation Englischinternship_information_for_enterprise_1.pdf