Die Eckpunkte der neuen Oberstufe:
Die neue Oberstufe gilt für alle drei- bis fünfjährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe (ab 2. Jahrgang HAK, 2. Klasse HAS)
Zielsetzungen:
- Verdichtung der Lernaktivität: kleinere Lernpakete (maximal Semesterstoff), positive Leistung in jedem Semester erforderlich, Mitnahme positiver Beurteilungen bei Klassenwiederholungen
- Semestrierung: Rhythmus der Leistungserbringung in Semestern in Vorbereitung auf das Hochschulsystem, Semesterprüfungen über nicht positiv beurteilte Module
- Eigenverantwortung der Schüler/innen: Stärkere Verantwortung für die Lernfortschritte, Förder- und Begabungssysteme
- Reduktion der Schulstufenwiederholungen: Aufstieg mit maximal zwei (einmalig drei) nicht bzw. negativ beurteilten Modulen
Lehrplan:
Der Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände ist semesterweise in Kompetenzmodule gegliedert.
Bei Leistungsproblemen/Lernschwächen kann (nach einer Frühwarnung) eine Individuelle Lernbegleitung (ILB) in Anspruch genommen werden.
Semesterzeugnisse (ab der 10. Schulstufe):
- Positiver Abschluss eines jeden Semesters notwendig
- über negativ bzw. nicht beurteilte Gegenstände sind Semsterprüfungen zu absolvieren
- Semesterprüfung und deren erste und zweite Wiederholung sind innerhalb der zwei darauffolgenden Semester (Verlängerung im Falle eines Auslandsaufenthaltes) möglich
- kein Zusammenlegen mehrerer negativer Beurteilungen eines Unterrichtsgegenstandes zu einer einzigen Semesterprüfung möglich
- Prüfungsstoff laut Beiblatt zum Semesterzeugnis: Kompetenzen, die für die negative bzw. Nichtbeurteilung ausschlaggebend waren
- Maximal 2 Prüfungen pro Tag
- Vorschlagsrecht der Schüler/innen für Prüfer/in ab 2. Wiederholungen
- In maximal drei Pflichtgegenständen ist ein letzter Antritt (maximal vierter Antritt, pro Gegenstand höchstens eine Semesterprüfung) am Ausbildungsende möglich.
Wiederholen der Schulstufe:
- Aufsteigen bei bis zu zwei Nicht Genügend/Nichtbeurteilungen möglich
- Die Klassenkonferenz kann einmal das Aufsteigen mit drei Nicht Genügend/Nichtbeurteilungen ermöglichen.
Positive Noten bleiben erhalten.
Abschluss der Oberstufe:
Nur bei einem positiven Abschluss aller Unterrichtsgegenstände ist ein Antreten zu den abschließenden Prüfungen möglich.