Klasse 1a

Die Eckpunkte der neuen Oberstufe:

Die neue Oberstufe gilt für alle drei- bis fünfjährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe (ab 2. Jahrgang HAK, 2. Klasse HAS)

Zielsetzungen:

  • Verdichtung der Lernaktivität: kleinere Lernpakete (maximal Semesterstoff), positive Leistung in jedem Semester erforderlich, Mitnahme positiver Beurteilungen bei Klassenwiederholungen
  • Semestrierung: Rhythmus der Leistungserbringung in Semestern in Vorbereitung auf das Hochschulsystem, Semesterprüfungen über nicht positiv beurteilte Module
  • Eigenverantwortung der Schüler/innen: Stärkere Verantwortung für die Lernfortschritte, Förder- und Begabungssysteme
  • Reduktion der Schulstufenwiederholungen: Aufstieg mit maximal zwei (einmalig drei) nicht bzw. negativ beurteilten Modulen

 Lehrplan:

Der Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände ist semesterweise in Kompetenzmodule gegliedert.

Bei Leistungsproblemen/Lernschwächen kann (nach einer Frühwarnung) eine Individuelle Lernbegleitung (ILB) in Anspruch genommen werden.

Semesterzeugnisse (ab der 10. Schulstufe):

  • Positiver Abschluss eines jeden Semesters notwendig
  • über negativ bzw. nicht beurteilte Gegenstände sind Semsterprüfungen zu absolvieren
  • Semesterprüfung und deren erste und zweite Wiederholung sind innerhalb der zwei darauffolgenden Semester (Verlängerung im Falle eines Auslandsaufenthaltes) möglich
  • kein Zusammenlegen mehrerer negativer Beurteilungen eines Unterrichtsgegenstandes zu einer einzigen Semesterprüfung möglich
  • Prüfungsstoff laut Beiblatt zum Semesterzeugnis: Kompetenzen, die für die negative bzw. Nichtbeurteilung ausschlaggebend waren
  • Maximal 2 Prüfungen pro Tag
  • Vorschlagsrecht der Schüler/innen für Prüfer/in ab 2. Wiederholungen
  • In maximal drei Pflichtgegenständen ist ein letzter Antritt (maximal vierter Antritt, pro Gegenstand höchstens eine Semesterprüfung) am Ausbildungsende möglich.

 Wiederholen der Schulstufe:

  • Aufsteigen bei bis zu zwei Nicht Genügend/Nichtbeurteilungen möglich
  • Die Klassenkonferenz kann einmal das Aufsteigen mit drei Nicht Genügend/Nichtbeurteilungen ermöglichen.
    Positive Noten bleiben erhalten.

 Abschluss der Oberstufe:

Nur bei einem positiven Abschluss aller Unterrichtsgegenstände ist ein Antreten zu den abschließenden Prüfungen möglich.