Praktikum
Im Laufe der Ausbildung an der Handelsschule muss jeder Schüler/Schülerin in einem Unternehmen bzw. einer Organisationen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Eckdaten:
- Abschluss bis Beginn der 3. Klasse
- Umfang 150 Arbeitsstunden
- In der unterrichtsfreien Zeit (z.B. Ferien)
- facheinschlägige Inhalte
- Voraussetzung zum Antritt zur Abchlussprüfung
- Führen eines Praxisportfolios
Weitere Informationen:
Checkliste Schüler | Checkliste Schüler |
Schülerinformation | Schülerinformation |
Elterninformation | elterninformation.pdf |
Unternehmerinformation Deutsch | praktikum_unternehmerinformation_1.pdf |
Unternehmerinformation Englisch | internship_information_for_enterprise_1.pdf |